Leistungen
1. Hauswirtschaftliche Versorgung
Viele Menschen sind nicht in der Lage, ihren Haushalt selbstständig zu führen. Wir unterstützen unsere Kunden bei alltäglichen und sich regelmäßig wiederholenden Hausarbeiten. Unser qualifiziertes Personal kümmert sich um alle anfallenden Aufgaben. Deshalb bietet die Brandenburgische Pflege auch hauswirtschaftliche Dienste und Besorgungen an.
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufen von Lebensmitteln
- Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
- Spaziergänge, Gedächtnis und Konzentrationstraining
- Reinigung der Wohnung
- Begleitung zum Arztterminen, Behördengänge, und Einkaufen
- Wohnungsreinigung
- Müllmanagement
- Versorgung von Haustieren
2. Hilfe bei der Grundpflege
Unser Pflegepersonal unterstützt Sie bei Maßnahmen des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung und Mobilität). Diese Maßnahmen können bei Bedarf alle von unserem Pflegepersonal durchgeführt werden.
- Körperpflege- Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Haarwäsche, Zahnpflege sowie An-/ Auskleiden
- Geh-und Bewegungsübungen
- Hilfe bei Toilettengängen und Inkontinent
- Zubereitung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
3. Medizinische Behandlungspflege
Bei der medizinischen Behandlungspflege übernimmt unser Fachpersonal in Ihrer Häuslichkeit die medizinische Versorgung, die vom Arzt angeordnet wird.
- Vitalwertmessung und Überwachung
- Blutdruck- und Blutzukermessung
- Insulingabe
- Versorgung chronischer und akuter Wunden
- Medikamentengabe/ Einnahmeüberwachung
- Kompressionstherapie
- Injektion
- Blutentnahme
- Stoma Versorgung/ Portversorgung (PEG)
- Dekubitus Behandlung
- Blasenkatheter legen und wechseln
4. Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, wenn sie selbst erkrankt oder verhindert sind. Ab Pflegegrad 2 werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen, unabhängig von Ihrem Pflegegeld. Die Verhinderungspflege kann für bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und umfasst sowohl die Betreuung der pflegebedürftigen Person als auch die Übernahme von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, medizinische Versorgung, sowie aktivierende Körperpflege und Hilfe im Alltag.
- Umfassende Beratung
- Stunden-/ Tagesweise Verhinderungspflege
- Hilfe bei der Antragstellung
5. Beratungsbesuch
Ein Beratungsbesuch ist ein Angebot für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, um eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Finanzierung der häuslichen Pflege zu erhalten. Die Beratung wird von einer Pflegefachkraft im Rahmen des § 37.3 SGB XI durchgeführt und umfasst Themen wie die Einschätzung des Pflegebedarfs, die Auswahl geeigneter Pflegeleistungen sowie die Klärung von Fragen zur Finanzierung durch die Pflegeversicherung. Der Beratungsbesuch ist für Pflegebedürftige in bestimmten Abständen verpflichtend und kann bei Bedarf auch häufiger in Anspruch genommen werden.
- Kostenloser Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3
- Unterstützung der Antragstellung ( MDK, Sozialamt)
- Begleitung bei der Durchführung von MDK bzw. Sozialamt Begutachtunge
- Erfassung des Hilfebedarf
- Hilfestellung bei Widersprüchen